Blick auf die Welt

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Doppelmoral und die dunkle Triade als Handlungsmaxime in der Politik

Unfassbar und verantwortungslos, die CDU in Sachsen-Anhalt hat den Widerstand aufgegeben, gegen die Rechtsextremisten der AfD und gegen die Möglichkeit der Koalitionsbildung mit den anderen Parteien eine demokratische Alternative zur Verhinderung der Machtausübung der Antidemokraten auszuloten und zu bilden! Es gibt keine Mehrheit der AfD in Sachsen-Anhalt! Mehr als 57 % der Bürger in Sachsen-Anhalt hat mit ihrer Wahl dokumentiert, dass sie die AfD ablehnen! Das ist ein Auftrag an die übrigen Parteien.

Nicht nur, dass die Unionsparteien durch den Abbau des Sozialstaates auf Bundesebene den Antidemokraten Tür und Tor weit geöffnet haben, zugleich wird deutlich, dass die Unionsparteien nur vorgeben, für das Wohl der gesamten Bevölkerung zu handeln. Tatsächlich handeln CDU/CSU nur gesinnungsethisch, um die Wünsche der eigenen Klientel zu erfüllen. Daraus folgt, dass sie auch mit einer Doppelmoral agieren, in dem sie vorgeben, der antidemokratischen AfD als „Wahlsieger“ die Regierungsmacht (mit Auswirkungen auch auf die Bundesregierung und Blockade des Bundesrates) überlassen zu wollen!

Gleichzeitig führen die Unionsparteien aber eine diskriminierende Aktion gegen die Partei „Die Linke“ als „Wahlsieger“ in Berlin! Dabei  versteigt sich der noch aktuelle Bundeskanzler zur Aussage, es werde keine „Enteignung“ in Deutschland mit ihm geben. Es würde Investoren abhalten, in Deutschland zu investieren! Dagegen werde er ein Gesetzt auf den Weg bringen, das Enteignungen verhindern werde! Daraus könnte der Bürger ableiten, dass das Eigentum höher zu werten sei, als die Grundbedürfnisse „Wohnen“ und „Recht auf Arbeit und freie Berufswahl“ zu ermöglichen!

Die Zuordnung ist belegbar, dass Friedrich Merz und seine Unionsparteien eine Klientelpolitik zum Nachteil  der überwiegenden Mehrheit der Bundesbürger betreiben, weil ein „Bundesgesetz“ das Grundgesetz – hier die Möglichkeit des Grundgesetzes zur Enteignung, besser gesagt zur Vergesellschaftung –  blockieren und einschränken soll! Das wäre wohl der bewusste Verstoß einer Regierung gegen das Grundgesetz! Denn „Eigentum“ verpflichtet zur Erfüllung des Allgemeinwohls (*) und nicht nur zur Vermögensvermehrung und Renditesicherung der Investoren.

Um  die Befriedigung der Klientelbedürfnisse zu gewährleisten und die Sicherung des anachronistischen Wirtschaftssystems (Neoliberalismus, Finanzkapitalismus) garantieren zu können,  wird – so der Anschein der Anhänger dieser Gesinnung in der CDU/CSU – die antidemokratische AfD (die in diesem Punkt die gleiche Gesinnung vorweist) auch nicht durch einen Verbotsantrag gebremst, den die Unionsparteien bisher blockieren.

Statt der Gefahr des Rechtsextremismus entgegen zu treten, wird anscheinend im Umfeld der Unionsparteien in Kauf genommen, das Grundgesetzt zu beschädigen, weil der Triade (egoistisch – anmaßend – doppelmoralisch) gehuldigt wird! Und wenn dafür – auf dem rechtsextremistischen und faschistischen Auge blind seiend – die Demokratie geopfert werden muss, um die Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Klientel erfüllen zu können!

(*) Grundgesetz (GG)

Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Art 15 
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

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