Blick auf die Welt

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Rentenreform versus Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Kommissionen werden von den Regierungskoalitionen immer dann mit der Lösung von Problemen beauftragt, wenn für geplante politische Ziele die darin enthaltenen, weltanschaulichen Sichtweisen in neue Gesetze transformiert werden sollen. Und dafür der Anschein einer wissenschaftlichen Legitimation verschafft werden muss.

Dabei ist zu bedenken, dass die Kommissionsmitglieder wohl überlegt ausgesucht wurden, so dass erwartbar die geplanten Ziele als Ergebnisse und Vorschläge formuliert wurden.

Es ist jeweils der Versuch, einem Diskurs  – unter Einbezug der Öffentlichkeit und einer so möglichen breiten Zustimmung aufgrund der Beteiligung der Zivilgesellschaft  – auszuweichen respektive zu umgehen. Die Mitwirkung der Zivilbevölkerung durch Bürgerräte oder Volksabstimmung wird mit allen Mitteln seitens der Parteien-Demokratie verhindert.

Exemplarisch ist diese Vorgehensweise auch bei der Rentenkommission nachvollziehbar! Die Interessen des Finanzkapitals wie auch die Interessen der Wirtschaft hinsichtlich der Reduzierung der Kosten für die Arbeit seitens der Arbeitgeberseite fließen in die Kommissionsergebnisse und Vorschläge überproportional ein. (Verschiebung des Renteneintritt-Alters, Ablehnung der Vermögenssteuer als notwendige Stärkung der Einnahmeseite, Privatisierung eines Teils der Rente durch Anlagekapital an der Börse etc.)  Die Schwächung des Sozialprinzips ist deutlicher Schwerpunkt dieser Kommissionsvorschläge. Der Um- und Abbau des Sozialstaats wird vehement vorangetrieben! Statt die Erhaltung der Umlagen organisierten Altersrente soll diese ersetzt werden durch ein 3-Säulen-System: gesetzliche, berufliche und private Altersvorsorge! Vor allem die berufliche Säule der Altersvorsorge wird in keiner Weise berücksichtig, da KI- und Robotik den Arbeitsmarkt systemisch verändern werden und menschliche Arbeit ersetzen werden.

Die „Ersatzleistung“ für die wegfallenden Sozial-Versicherungs-Beiträge (Rente, Gesundheit und Arbeitslosigkeit) sind überhaupt nicht mitgedacht worden! Die Produktivität, die bisher noch durch die berufliche Arbeit der Menschen in Arbeit mehrheitlich erbracht wurde und wird, wird zukünftig durch Maschinen und KI erbracht. Wie soll dann das Sozialsystem für  Renten, Gesundheitsversorgung und Arbeitslosigkeit finanziert werden? Da ist der Diskurs notwendig, ob KI- und maschinelle Produktivität nicht ersatzweise „Sozialabgaben“ zahlen müssen oder besteuert werden müssen? Da bleibt auch die Diskussion über die Vermögenssteuer und die Transaktionssteuer bei den Börsentätigkeiten und ihre Ergebnisse absolut notwendig!

Indiz für die einseitige Interessensvertretung zu Lasten der Zivilgesellschaft und des Teils der Bevölkerung – die keine bis wenige finanzielle Möglichkeiten zum Aufbau der leistungslosen Vermögenswerte als private Altersvorsorge-Säule ihrer Altersversorgung haben, da auch die berufliche Säule nicht mehr in der Hand des Einzelnen liegt aufgrund der Umwälzungen von KI- und Robotik-Systeme für den Arbeitsmarkt –  belegt die Basta-Aussage“ des Bundeskanzlers Merz: Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden« 

So bewertet der Essay-Autor und Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Christoph Butterwegge die Ergebnisse der Kommission in ihrer Zusammensetzung als:  Die geplante Aktien-Vorsorge der Bundesregierung nützt vor allem der Börse, während ärmeren Rentnern der soziale Abstieg droht.

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Von der staatlicherseits geförderten Altersvorsorge auf dem Finanzmarkt durch das freiwillige „Riestern“ unterscheidet sich die Kapitalrente der Alterssicherungskommission dadurch, dass sie obligatorisch ist, aber nicht individuell, sondern über einen öffentlichen Fonds organisiert und fest institutionalisiert wird.

Perspektivisch soll die Kapitalrente mit 2 Prozent des Bruttoverdienstes von Arbeitnehmer(inne)n und Arbeitgebern statt über Staatsschulden finanziert werden.

In der Anlaufphase passiert allerdings dasselbe wie beim nicht realisierten „Generationenkapital“ der Ampelkoalition. Mit dem etwa 4 bis 5 Milliarden Euro jährlich kostenden „Übergangsfaktor“ für rentennahe Jahrgänge, die in der kurzen Zeit bis zum Ruhestand noch keinen ausreichenden Kapitalstock aufbauen können, pampert der Bund die Börse. Für eintretende Verluste soll der Bund „bis ca. Mitte der 2040er Jahre“ haften. Profitieren würden davon am Ende weniger die Menschen mit dem Rollator als die Menschen mit der Rolex. 

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Und weiter:

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An der bestehenden Schieflage, dass die private Altersvorsorge gerade für sozial Benachteiligte keine Lösung bildet, ändert sich nichts. Ähnliches gilt für die betriebliche Altersvorsorge, deren Verbreitung unter den Beschäftigten deutliche Unterschiede nach Geschlecht, Wohnort, Wirtschaftszweig und Betriebsgröße aufweist.

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Fazit:

Für einen großen Teil der deutschen Bevölkerung in den nächsten Jahrzehnten wird der Artikel 1 des Grundgesetzes kaum noch Gültigkeit haben, wenn nicht Korrekturen und Ergänzungen erfolgen:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Da klingt dann die Bezeichnung „Gesamtkunstwerk“ für die Kommissions-Ergebnisse seitens der SPD-Bundesministerin für Arbeit und Soziales im Kabinett Merz, Bärbel Bas, erbärmlich, deplatziert, wenig respektvoll für die Betroffenen der Altersarmut und mit Affinität zur Unfähigkeit für verantwortungsvolle Sozialpolitik. Ganz zu schweigen für das Vertrauen, ob die verpflichtende Umsetzung des Artikel 1 beachtet wird : Die Würde des Menschen ist unantastbar!

End-Version vom 28.06.2026 / 19:20 Uhr

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