Blick auf die Welt

Sehen und Erkennen / Bildsprache – Wortsprache

28. Juli 2022
von JvHS
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Documenta 15 – Kontextualisierung statt Diskurs – Vorurteile statt aufgeklärter Versöhnung?

Ausstellungsplane Documenta 15 – Stein des Anstoßes

Das Banner des Anstoßes! Das Recht auf Kunstfreiheit findet seine Grenzen! Denn Freiheit ist immer dort begrenzt, wo es die Freiheit und die Rechte der anderen beeinträchtigt. Und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit – versteckt in bildnerischen Produkten – ist nicht hinnehmbar. 

Die diesjährige documenta 15 kommt aus der Spirale gegenseitiger Vorwürfe und Anschuldigungen nicht hinaus. Dass nun Politiker fordern, die Kunst der documenta 15 mit einem Monitoring und einer umfassend begutachtenden Bewertung zu durchforsten, gibt dem Diskurs und der teilweise berechtigten bisherigen Kritik einen besonderen Zungenschlag. Das Feld der Kunst zur Profilierung der Politik zu nutzen, wird nicht unbedingt zur Qualitätssteigerung des Diskurses beitragen. Es hat eher den Beigeschmack, dass die Beurteilung, was gültige und förderberechtigte Kunst ist, nur durch die Politik bewertet werden könne, weil diese auch über die Fördergelder bestimmen. Sozusagen dem Mantra folgend: wer zahlt, bestellt auch die Kunst. Und wenn die Kunst oder was und wie sie inhaltlich zu sein hat, einer solchermaßen wertenden Selektion nicht standhält, der streichen die Herren der Politik dann die Förderung.

„Kunst ist die Signatur der Zivilisation.“ (Jean Sibelius, 1865-1957)

Der Kern der Debatte und die Kritik an der documenta 15 kreist um das Thema, dass platter Antisemitismus in Machwerken zum Ausdruck gebracht wurde, jedoch die Macher dieser Werke in keiner Weise einem ästhetisch-künstlerischen Anspruch gerecht würden. Wer dem Aphorismus Sibelius` folgt, ist Kunst nur in Gesellschaften zu finden, die den Merkmalen der Zivilisation gerecht werden. Was aber setzt Zivilisation voraus? Das sesshafte Leben mit Arbeitsteilung, in Städten lebend und mit einer demokratischen Verfassung als Gesellschaftsvertrag das Zusammenleben bestimmend sein soll? Ist ein Gesellschaftsvertrag nur dann als solcher zu bezeichnen, wenn dieser Freiheit, Gleichheit und Solidarität in demokratischer Ausprägung umfasst? Sind in Diktaturen ästhetische Produktionen nicht als Kunst benennbar?

„Kunst ist Magie, befreit von der Lüge, Wahrheit zu sein.“ (Theodor W. Adorno) 

Oder bedingt Adornos Aussage, dass Kunst das Faszinierende und das Erhabene enthalten muss, um das Machwerk dann Kunst nennen zu dürfen? Kann das entfernte Werbebanner auf der documenta 15 deshalb nicht Kunst genannt werden, weil es weder magische Anziehungskraft versprüht, noch ästhetischen Ansprüchen genügte? Ist die Kategorisierung Adornos tatsächlich die, dass Kunst keine objektive Wahrheit und faktische Sachlichkeit beinhalten muss, um erst dann als Kunst anerkannt zu werden? Adorno argumentierte für die Anerkennung der Kreativität, die erst spät und oft nach dem Tod der Künstler als Kunst akzeptiert wurde. Als Beispiele dienen die letzten 150 Jahre mit den Kunstrichtungen: Impressionismus, Kubisten, Futuristen, Expressionisten, Neue Sachlichkeit und Avantgardisten oder mit den Werken von Pablo Picasso, Georges Braque, Max Beckmann, Franz Marc, Paul Klee und Piet Mondrian bis hin zur documenta 1 (Vergangenheitsbewältigung und Aufarbeitung der „Entarteten Kunst“ der Nazis) und documenta 2 (Kunst nach 1945), welche sich inhaltlich dem Zustand der Kunst in den 1950er Jahren widmeten.

„Kunst ist Anklage, Ausdruck, Leidenschaft!“ (Günther Grass) 

Die Definition von Günther Grass dürfte als Maßstab, was Kunst ist, auch für das entfernte Banner bei oberflächlicher Betrachtung vermeintlich zutreffend sein. Wer die Grafiken von Grass betrachtet und zugrunde legt, wird feststellen, dass über den von ihm verfassten Dreiklang hinausgehend eine andere ästhetische Ausstrahlung vorhanden ist, die gerade im entfernten Banner-Plakat nicht vorzufinden ist. 

„Kunst ist ein humanitärer Akt. Kunst sollte in der Lage sein, die Menschheit zu beeinflussen, die Welt zu einem besseren Ort zu machen.“ (Jeff Koons) 

Unter diesem formulierten Anspruch dürfte die meisten Kunstwerke wohl deshalb nicht Kunst genannt werden, wenn das politische und handlungsleitende Ziel nicht erkennbar ist. Das aber würde deutlich zu kurz greifen. Zu handeln, wie gehandelt wurde, ist bei der documenta 15 – wie bei jeder bisherigen auch – vom Zeitgeist und den aktuellen Themen der Gesellschaft, sowie den Personen in der Leitung und Organisation bestimmt.

„Kassel, wir haben ein Problem!“ Die Künstler als kreative, anarchische Rebellen sind nicht mehr sichtbar; aber als Bürger sind sie auch nicht mehr Demokraten. Diesen Spagat haben Taring Padi, protegiert von den Machern der documenta 15 namens „Ruangrupa“, nicht hinbekommen. 

Documenta 15 und das Banner des Anstoßes – Wann sind politische Bildinhalte auch Kunst?

In jeder documenta ist immanent das Ringen um die Übersicht der aktuellen Kunst enthalten. Auch das Ringen darum, welche gesellschaftliche Matrix wirksam ist. Kunst ist immer das Reibeisen, das dem aktuellen Zeitgeist Profil verschafft, ihn herausarbeitet und eine neue Dynamik künstlerischer Strömungen entwickelt. Möglich bleibt aber auch, dass die Kunst trivialisierend verdünnt wird. Die Krise der diesjährigen Documenta zeigt sich auch darin, dass diese Kunstschau ihren Nimbus als anerkannte und nicht antastbare Institution längst verloren hat.

„People’s Justice“ – ein Banner ethisch und ästhetisch außer Rand und Bann? – documenta Machwerk von Taring Badi verhüllt!

Die documenta 15 hat die Tendenz, eine Kunstvermittlung mit beschränkter Haftung zu werden und wie Hans Platscheck 1977 formuliert: „.. es sind stets die Planungsstäbe, die einem die documenta verekeln.“ (Harald Kimpel „Documenta – Mythos und
Wirklichkeit“, S. 180)

Documenta als Werkkunstschau zwischen Aversion und Akzeptanz – Anspruch als Übersicht der Gegenwartskunst noch erfüllbar?

 

26. Juni 2022
von JvHS
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documenta 6 – ein exemplarischer Rückblick auf den thematischen Schwerpunkt „Medialisierung“

Die „documenta“ zu durchwandern, live Atmosphäre und Werke von rund 650 Kunstschaffende in einem ganz besonderen Rahmen von Innen- und Außerausstellungen zu erleben, das gab es für mich erstmalig 1977 mit der documenta 6. Mit zwei Staatsexamina in der Tasche, die Lehrerlaubnis für Kunst darin enthalten, war die Begegnung mit Künstlern direkt vor Ort von besonderer Erlebnisqualität geprägt.

Eine kunstsoziologische Abschlussexamensarbeit zum Thema „Reale und utopische Kommunikationsformen des Stadtlebens“ war erfolgreich und mit „sehr gut“ bei einem Hochschullehrer und teilnehmenden Künstler (Joachim Bandau) zuvor abgelegt worden. Fotografie und Zeichnung waren kunstpraktische wie dokumentarische Mittel und gestaltende Bestandteile der Arbeit. 

Die documenta 6 war von besonderem Interesse für mich, da ihr Schwerpunkt unter dem Stichwort „Medialisierung“ stand. Damit wurde nicht nur die Mediengesellschaft thematisiert, vor allem waren Fotografie und Film (Video) als Kunstform und Gestaltungsmittel in den Fokus der Aufmerksamkeit gestellt worden. 

Erstmalig vertraten mit Willi Sitte, Bernhard Heisig, Wolfgang Mattheuer und Werner Tübke und den Bildhauern Jo Jastram und Fritz Cremer sechs Künstler aus der DDR die Kunst des „Sozialistischen Realismus“ auf der documenta. 

Nicht nur im Mittelpunkt der Feuilletons der deutschlandweiten Printmedien standen die Arbeiten „Der vertikale Erdkilometer“ von Walter De Maria, das „Terminal“ von Richard Serra und die „Honigpumpe am Arbeitsplatz“ von Joseph Beuys in der Rotunde des Fridericianums. Nachhaltigkeit und Sichtbarkeit reduzierten sich bei Walter De Maria auf eine kleine Plakette im Boden des Friedrichplatzes in Kassel; bei Beuys „Honigpumpe“ nach der temporären Installation in Fotografie und Film. 

Dem Happening-Charakter der genannten Kunstaktionen ist Nachhaltigkeit nur in der besonderen Form von Film und Foto gegeben. Ein ästhetischer Dialog wird lediglich für einen kurzen Zeitabschnitt ermöglicht. Danach steht lediglich die zweidimensionale Wahrnehmung zur Verfügung. Eine eher negative Reduzierung auf ein völlig anderes Medium. Ob dies dem Anspruch einer dialektischen Kommunikation genügen kann, mag eine immanente Eigenart der Environments sein. Die Ausweitung der Exponaten-Präsentation zum Environment war dennoch ein Hauptansatz der documenta 6-Konzeption. 

Hierzu schreibt denn der Kenner der Documenta-Geschichte und Wissenschaftler beim documenta-Archiv, Harald Kimpel, in seinem Buch „documenta – Die Überschau“ zur documenta 6: 

Bildzitat Harald Kimpel zur documenta 6/1977: Beuys „Honigpumpe am Arbeitsplatz“

Das Selbstdarstellungspotenzial der Beteiligten ließ auch 1977 nicht auf sich warten. Joseph Beuys nutzte bei der Eröffnung die Übertragung des Hessischen Rundfunks die Gelegenheit, seinen Kunstbegriff live zu erläutern ebenso, wie Nam June Paik (Videokünstler) mit Charlotte Moorman, um ein „musikalischen Fluxus-Ritual“ vorzuführen, wie Kimpel formulierte. 

Scheinbar hat wohl jede documenta ihre Skandale und Skandälchen. Zur documenta 6 gehörten die Zerwürfnisse der für die Ausstellungskonzeption der Abteilung Bilder verantwortlichen Klaus Honnef und Evelyn Weiss mit Manfred Schneckenburger, künstlerische Leiter der documenta 6, die ihre Ämter niederlegten. Markus Lüppertz und Georg Baselitz zogen ihre Bilder aus der Ausstellung ebenso zurück, wie Gerhard Richter. Die Befindlichkeitsskala war bis zum Anschlag auf Rot gestellt wegen der geplanten Umhängeaktion ihrer Bilder und damit nicht akzeptabler „Nachbarschaften“ mit weniger exponierten Künstlern, was für die genannten „Cracks“ und „Kings“ aus ihrer Sicht nicht zumutbar war.

Die Retrospektive zur Geschichte der Fotografie von den Anfängen im 19. Jahrhundert bis zur aktuellen Gegenwart war ebenso konzeptionell, qualitativ und substantiell gelungen, wie der Überblick zu den ausgestellten Handzeichnungen der 1960er und 1970er Jahre.

Nicht zuletzt war die Laser-Show von Horst H. Baumann jede Nacht mit dem gespannten Lichtnetz aus roten und grünen Strahlen ein Erinnerungsbaustein der documenta 6, die bis heute traditioneller Bestandteil geblieben ist und damit einen „Laser-Lichtbogen“ schon 1977 in die Zukunft geworfen hat. 

Ergänzung vom 25.06.2022 

Was von der documenta 15 bleiben wird, dazu gehört der Skandal um die Exponate des indonesischen Künstlerkollektivs „Taring Padi“ und des darin sichtbaren Antisemitismus. Ein plakativer und wenig gelungener Propaganda Versuch. Decodierbar wird im Verhalten der Gruppe im Vorfeld wie auch in den Versuchen, die „bildnerischer Kuh“ vom Eis zu holen, dass zu viele blinde Flecken auf das gesellschaftliche Umfeld des indonesischen Staates und vor allem eine rassistische Gesinnung (Antisemitismus) sichtbar geworden sind. Eine große Mitverantwortung liegt bei den Kuratoren und der documenta-Leitung, die in ihrer Beratungsarbeit bei diesem Thema völlig versagt haben.

Ein wenig Einblick in die bildmäßige Verarbeitung der Inhalte  lassen auch die vier Fotos in der FAZ zu, von denen Lars Hartmann (alias bersarin) sagt: 

„Daß ich solche intervenierende Kunst für trivial halte, brauche ich nicht extra dazuzusagen. Zumal solch erweiterter Kunstbegriff am Ende zu einer Entleerung von Kunst überhaupt führt und sich die Sache auf dem Bastel-Bau-und-Heimwerker Niveau ansiedelt: jeder kann irgendwie irgendwas und kann es eben doch nicht.“ 

Und auch wenn er sich diese vier in der FAZ gezeigten Fotos von Werken ansehe, bleibe er skeptisch! 

Zum Thema documenta 15 auf diesem Blog: hier und hier!

Ergänzung vom 26.06.2022

Ein Kommentar von Floriane Azoulay, Direktorin der Arolsen Archives, zu den antisemitischen Bildern, die das indonesische Künstlerkollektiv Taring Padi auf der documenta 15 zeigte. 

Die Arolsen Archives sind das internationale Zentrum über NS-Verfolgung mit dem weltweit umfassendsten Archiv zu den Opfern und Überlebenden des Nationalsozialismus. Die Sammlung mit Hinweisen zu rund 17,5 Millionen Menschen gehört zum UNESCO Weltdokumentenerbe. Sie beinhaltet Dokumente zu den verschiedenen Opfergruppen des NS-Regimes und ist eine wichtige Wissensquelle für die heutige Gesellschaft.

 

 

 

25. Juni 2022
von JvHS
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Documenta als Werkkunstschau zwischen Aversion und Akzeptanz – Anspruch als Übersicht der Gegenwartskunst noch erfüllbar?

Zerrbild der Außenaussstellung Documenta 6 /1977

Was ist die alle fünf Jahre stattfindende documenta inhaltlich und formal? Eine Werkkunstschau, somit eine zur Schau gestellte Übersicht, Einsicht oder Ansicht von künstlerischen Werken? Oder doch nur ein 100 Tage dauerndes Spektakel mit jeweils anderen Schwerpunkten, ausgewählt von Kuratoren und künstlerischen Leitungen, deren Subjektivität der Auswahlkriterien immer im Diskurs mit der Fachwelt und der Kasseler Bevölkerung verteidigen, durchsetzen oder zurücknehmen steht? 

Was 1955 mit der Vergangenheitsbewältigung – gleichzeitig auch das Kernthema der documenta 1 – begann, war verbunden mit dem Ziel, eine Korrektur des „Sündenfalls“ der Nazi-Aktionen vorzunehmen – die die Kunst der Modernen als „entartet“ diffamiert und ideologisch motiviert zu vernichten begonnen hatte. Realisiert wurde dieses Ziel in der ersten documenta, mit dem Anspruch, die Kunst der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in ihren bedeutendsten Werken zu präsentieren. Wie sich auch in den nächsten fast sieben Jahrzehnten bis zu documenta 15 zeigen sollte, klaffte nicht selten eine Lücke zwischen Anspruch und Realisierung.

Auch wenn die Vergangenheitsbewältigung 1955 im Mittelpunkt des Ausstellungskonzeptes stand, war die Grundkonzeption schon ausgerichtet auf den Anspruch, eine Übersicht der Gegenwartskunst zu gewährleisten. Das jedoch impliziert, die Kunstrichtungen in ihren Entwicklungen zu erfassen, die Veränderungen der ästhetischen Wahrnehmungen begrifflich zu erfassen und im Diskurs die zeitgeistigen Einflüsse und kunsttheoretischen Ansätze miteinander zu verbinden und terminologisch zu vereinbaren. 

In diesem Anspruch ist das oftmalige Scheitern – sichtbar an den Skandalen – immanent schon enthalten. Die nunmehr fast sieben Jahrzehnte von Innen- und Außenausstellungen ist auch eine Geschichte des öffentlichen Nachdenkens über die Inhalte, Motive und Realisationen von Kunst und Kultur, von Anregung und Aufbruch, von Akzeptanz und Ablehnung. 

Vor allem die Außenausstellungen mit ihren Objekten sind sowohl für die Stadtentwicklung Kassels wie auch für die kulturelle und ästhetische Weiterentwicklung der Menschen in und über Kassel hinaus von Meinungen und Reaktionsformen gekennzeichnet. 

So definierte Harald Kimpel 1992 – noch in der Funktion als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Kulturamt der Stadt Kassel – in seinem Buch die jeweiligen Reaktionsstufen von der Aversion über Duldung, Gewöhnung, Gleichgültigkeit bis zur Akzeptanz. Ein nachvollziehbarer Ansatz. 

An einem exemplarischen Beispiel – >>Rahmenbau<< von Haus Rucker-Co (Künstler-Gruppe aus Österreich/ Ein riesiger Rahmen, kombiniert mit einem weiteren kleineren Rahmen ergibt eine Begrenzung für den Blick auf das Fulda Tal. Zuvor muss ein dazu gebauter Steg betreten werden!) – macht Kimpel nachvollziehbar, was nach den 100 Tagen nicht selten mit Außenausstellungsobjekten zu bewerkstelligen ist. Da ist vor allem auch die Duldung oft eine Frage der Finanzierung der Folgekosten!

Die Künstlergruppe Haus-Rucker-Co beschäftigte sich mit den Problemen des städtischen Lebens und der Stadtgestaltung. Ziel dieser Stahlkonstruktion als provisorische Architektur war, „als Vermittlungsform zwischen Architektur und Skulptur den Umraum zu markieren und durch Nutzung eine bewusste Auseinandersetzung des Nutzer in seiner Rolle als Rezipient mit seiner Umwelt zu provozieren“. (Kimpel)

Ironisch kommentierte Peter Sager im Zeitmagazin 32/1977, S.5 diesen Anspruch mit:

„Den monumentalen Ausguckbetreten die Schaulustigen in der Erwartung, endlich im Rahmen der Kunst das gelobte Land zu erblicken und nicht nur das Fulda-Tal. Manche strengen sich an wie beim Augenarzt, um die verheißenen >neuen Wahrnehmungsfelder< zu entdecken. Einige behaupten: Nichts zu sehen. Manche freilich kehren von diesem Instrument zur allmählichen Verfertigung der Bilder beim Sehen zurück mit einem medienspezifischen Flackern in den Augen.“ 

Der aversive und ablehnende Augenblick kommt in diesem Beispiel nach dem Ende der documenta 6 zum Tragen. Ein Sturm im November 1977 hatte Spuren an dem Objekt hinterlassen, weil Teile der Konstruktion hinunterhingen. Dieser Zustand war auch noch nicht im Januar 1978 behoben. Da selbst die Absperrbänder aus Plastik schon teilweise zerstört waren, begann die Diskussion um die Wirkung als „negative Visitenkarte“ für die Künstlergruppe wie für die Stadt Kassel. Die Restauration des schon rostenden Rahmens dauerte bis Herbst 1978 an. Die Finanzierung übernahm ein Finanzinstitut. Eine Schenkung an die Bundesgartenschau –ebenfalls in Kassel – integrierte das Objekt dann in dieses Konzept zu Beginn des Jahres 1979. Ende 1979 stürzte dann der kleine Rahmen ab. Eine erneute Reparatur ließ das Objekt dann am gleichen Platz stehen – und wohl im Rahmen der Wahrnehmungssättigung – das ehemalige „Kunstobjekt“ verdrängen im Bewusstsein der Parkbesucher. Verdrängung ist wohl kaum Akzeptanz, vielleicht noch Gleichgültigkeit, zumindest aber Gewöhnung und Nichtmehr-Wahrnehmung. 

Die künstlerischen Leitung der documenta 9 wollte dann nach 15 Jahren dieses Exponat abbauen lassen. Aber selbst am Ende der 9ten documenta stand das Ding immer noch.

Nichts ist so haltbar wie ein Provisorium – selbst als „Provisorische Architektur“!

 

21. Juni 2022
von JvHS
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„People’s Justice“ – ein Banner ethisch und ästhetisch außer Rand und Bann? – documenta Machwerk von Taring Badi verhüllt!

Stein des Anstoßes auf der Documenta 15

Recht auf Kunstfreiheit findet seine Grenzen! Denn Freiheit ist immer dort begrenzt, wo es die Freiheit und die Rechte der anderen beeinträchtigt. Und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit – versteckt in bildnerischen Produkten und als „Kunst“ bezeichnet – ist nicht hinnehmbar.

Documenta 15 und das Banner des Anstoßes – Wann sind politische Bildinhalte auch Kunst?

Im Rahmen der documenta 15 ist es mit dem Werk „People’s Justice“ der Gruppe Taring Padi, protegiert von den Machern der documenta 15 namens „Ruangrupa“, zu einem Konflikt gekommen, der die Frage sowohl nach der Handlungsverantwortung aufwirft, wie nach der Beantwortung der Frage „Was darf Kunst?“

Wenn es im Kunstbereich zu Konflikten kommt, berufen sich Künstler und Kunstagenten gerne auf das Recht der Meinungs- und Kunstfreiheit. Wie und in welcher Weise ist das verhüllte Plakat als „Bild des Anstoßes“ davon betroffen? Das Verhältnis von Ethik und Ästhetik ist ein weiteres Feld, das die kollektiv geäußerte Kritik betrifft, die mit zum Sanktionsbeschluss geführt hat. Den hat das Kollektiv nach eigener Darstellung selber getroffen. 

»Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei«, heißt es im Grundgesetz der BRD (Art. 5, Abschnitt 3.) 

Dazu heißt es bei Dagmar Fenner in ihrem Werk „Was kann und darf Kunst?“: 

Zitat: In positiver Hinsicht wird damit allen Menschen das Recht auf eine künstlerische Betätigung im Werkbereich, das heißt in der Sphäre des Schaffens, sowie auf die Darbietung und Verbreitung von Kunstwerken im Wirkbereich zugesichert.  Unter »Wirkbereich« wird bei dieser aus der Rechtsprechung stammenden Unterscheidung die Darbietung und Verbreitung der Kunst in der Öffentlichkeit verstanden.

Weil Kunst meist erst durch die Kenntnisnahme durch Rezipienten ihre Wirkung voll entfalten kann, wird auch dieser Bereich grundrechtlich geschützt. Negativ betrachtet enthält die Kunstfreiheit das Verbot, auf die künstlerische Tätigkeit eines Menschen einengend oder reglementierend einzuwirken: 

Weder der Staat noch Einzelpersonen dürfen einem Kunstschaffenden bestimmte Stilrichtungen, Inhalte oder Methoden vorschreiben und andere zu unterdrücken versuchen. Analog dazu bedeutet die Forschungsfreiheit, dass niemand einem Wissenschaftler anordnen darf, was als Wahrheit zu gelten hat und mit welchen Methoden diese zu erforschen sei. Weder das Recht auf Forschungsfreiheit noch das Recht auf Kunstfreiheit gelten aber absolut. Sie stellen keineswegs einen Freibrief an die Forscher oder Kunstschaffenden dar, alles Beliebige mit allen denkbaren Methoden zu erforschen oder künstlerisch darzustellen. Juristisch gesehen findet das Recht auf Kunstfreiheit genauso wie das Recht auf Forschungsfreiheit seine Grenzen da, wo es mit anderen gesetzlich geschützten Grundrechten kollidiert“ Zitatende

„Es handelt sich dann um eine direkte Handlungsverantwortung gegenüber der vom Handeln in der aktuellen Situation Betroffenen sowie vor der ganzen Diskursgemeinschaft als moralischer Beurteilungsinstanz“, würde Fenner den aktuellen Vorgang werten.

Es sind keine Streubomben, wie in Putins Krieg, jedoch bewegt das „Kunst“-werk die Mitmenschen und produzierte Signale, die kommunikativ wirkten. Denn die in dem Werk eingearbeiteten Botschaften sind nicht in einem inhaltlich luftleeren Raum entstanden, sondern reagieren auch in diesem Beispiel auf Probleme ihrer – der Künstlergruppe – Zeit und ihres Lebensumfeldes. Die zeitgeistige Darstellung des Lebensumfeldes ist allerdings erkennbar naiv und höchst subjektiv – um nicht zu sagen ideologisch verbrämt – wiedergegeben. Jedoch ist Kritik an bestimmten Lebens- und Verhaltensweisen, Gesellschaftsformen oder politischen Systemen ohne kritische Distanz und globalem Blick auch deshalb in die Hose gegangen. 

Wie alle anderen Menschen tragen auch Künstler die Verantwortung für die Folgen ihres Handelns. Juristisch sind die Zeichen und Symbole in dem auch ästhetisch wenig überzeugenden Exponat mit antisemitischer Bedeutung aufgeladen. Da keine dialektische Codierung erkennbar ist, die eine künstlerische Hinterfragung der genutzten Symbole aufzeigen würden, ist die Sanktionshandlung wohl eine legitime Reaktion der weiteren Kuratoren.

 

21. Juni 2022
von JvHS
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Documenta 15 und das Banner des Anstoßes – Wann sind politische Bildinhalte auch Kunst?

Ist das Kunst – oder kann das weg? (Taring Padi – „Wimmelbild“genannt im Artikel auf t-online)

„Die Einzigartigkeit des Kunstwerks ist identisch mit seinem Eingebettetsein in den Zusammenhang der Tradition.“ – Walter Benjamin

„Das Leben ahmt die Kunst weit mehr nach als die Kunst das Leben.“ – Oscar Wilde

„Als Kind ist jeder ein Künstler. Die Schwierigkeit liegt darin, als Erwachsener einer zu bleiben.“ – Pablo Picasso

Wer die Plane – wohlwollend auch unter Bezug auf eine Technik aus dem Bereich der Internetseiten beziehend – als Banner, oder noch differenzierter, als graffitiartiges Plakat bezeichnet, kommt nicht daran vorbei, Inhalte, Form, Licht und Schatten sowie die Farbgestaltung zu hinterfragen.

Kunstsoziologisch und kunstgeschichtlich betrachtet, liegt es nahe, Vergleiche mit Künstlern aus anderen Kunstepochen vorzunehmen. Käthe Kollwitz und ihr Plakat zum Thema „Nie wieder Krieg“, Klaus Staeck mit seinen Plakaten aus den 1970er Jahren und die Graffiti-Malerei eines Klaus Paier sowie die Wandmalereien in den sozialistischen Ländern des Ostblocks sind unweigerlich Maßstäbe, mit dem das documenta15-Machwerk der Gruppe „Taring Padi“ vermessen und gewertet wird. 

Walter Benjamin hatte den Terminus »Politisierung der Kunst« für die Bemühungen der Avantgardisten geprägt, die sich einer verqueren »Ästhetisierung der Politik« entgegenstemmten. 

Eine ästhetische Bewertung wird nicht ausbleiben dürfen, wie der Diskurs zur Darstellung und der Gestaltung der Plane im Netz jetzt schon nachvollziehbar macht.

Und nach den ersten Wahrnehmungen ist die negative Bewertung die deutlich überwiegende. Lars Hartmann (Pseudonym: bersarin) lässt auf seinem Blog denn auch keine Zweifel aufkommen, dass hier die Grenze überschritten wurde. 

Zitat: „Ich bin im Blick auf die documenta dafür, daß alle Kunst Kunst bleiben muß. Aber solcher Agitprop, der Judenhaß zum Thema hat, indem jüdische Stereotype gezeichnet werden, und solches Hetzprogramm als Kunst zu maskieren: das geht nicht, das ist nur noch bedingt von der Kunstfreiheit gedeckt.“ Und weiter… „Dies ist ganz einfach und deutlich gesagt „Stürmer“-Ästhetik, die in bestimmten Kreisen anscheinend hoffähig geworden ist.“ Zitatende

Und ihm ist zuzustimmen, wenn er schreibt, dass „mit Blick aufs ästhetisch Gemachtsein“ er zu Recht von einem Machwerk spricht, welches in solch plumper Art und Weise daherkomme, dass auch durch „Kunst“ kaschierter Antisemitismus nur Antisemitismus bleibe. Und ein Kunstwerk sei nicht deshalb ein Kunstwerk, weil es in einer Galerie oder einer der wichtigsten Kunstschauen Europas hänge. 

Käthe Kollwitz – Nie wieder Krieg Bild: gemeinfrei

Nicht zuletzt sollte ein Verweis auf George Grosz erlaubt sein. Auch Grosz nutzte provokative Darstellungen in seiner Kunst zu politische Aussagen. Und Käthe Kollwitz hat mit ihrem Plakat „Nie wieder Krieg“ eindeutig politisch und moralisch Stellung bezog. Doch die künstlerische Qualität kam nicht zu kurz. Ästhetisch sind die Werke Kollwitz und Grosz von deutlich anderer Qualität. 

Nie wieder Krieg – Klaus Paik – Aachen, Bunker Saarstraße (Copyright CC BY-SA 3.0 oder neuer)

Selbst die Wandmalereien (und im weitesten Sinne Graffiti) eines Klaus Paier, die erst spät in ihrem Erhaltungswert von den Ratsmitgliedern in Aachen als schützenswert eingestuft wurden, spielen künstlerisch und ästhetisch in einer anderen Liga im Vergleich mit dem documenta15-Machwerk, das von den verantwortlichen Machern in persona der Gruppe „Ruangrupa“ protegiert wurde.

Nun bleibt noch, dass der Diskurs über künstlerisch-ästhetische Qualität das schon schiefhängende Bild mit dem „antisemitischen Fingerzeig“ im Stile einer agitatorischen Propaganda soweit wie notwendig gerade gerückt werden kann. Jede gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit – ob sprachlich oder bildnerisch geäußert – muss als solche bezeichnet und kritisiert werden. 

Ergänzung I

Die Ungleichzeitigkeit wie die Unbarmherzigkeit der Befindlichkeiten haben wieder zugeschlagen! Nach dem Muster von „Entweder-Oder“ ist der aktuelle Zustand so: Das Werk wurde komplett verhüllt. Die Kürze des Diskurs als kurzer Prozess? Was die Macher vorher wissen konnten und zu bedenken hatten, ist die eine Seite des alltäglichen Dramas. Wieso erst das Kind – hier der vermeintlichen Kunst – in den Brunnen fallen muss, bevor das Denken beginnt, ist die ewige Frage. Auch die zur Souveränität einerseits, sowie einer Großzügigkeit andererseits. Das Prinzip der Bestrafung ist nicht zu übersehen. 

 

30. Mai 2022
von JvHS
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Wohin steuert die Geschichte Europas (EU + NATO) beim fragwürdigen Verhalten von einzelnen Vertragspartner?

Ein Kommentar

Wohin steuert die Geschichte Europas, wenn ständig faule Kompromisse mit zwielichtigen „Partnern“ á la Orbán (Ungarn), Erdogan (Türkei) und Kaczyński (Polen) nur dazu führen, dass diese die Vertragspartner – in Bezug auf EU oder NATO – erpressen? Warum schließt man diese Quertreiber und Egomanen autokratischer Provenienz nicht aus? Wer hat welche Interessen daran, dass sie im Staatenverbund und im „Verteidigungs-Bündnis“ verbleiben?

Die längst vergifteten Beziehungen und das Paktieren mit diesen undemokratischen Figuren zerstört Vertrauen und verhindern notwendige Entwicklungen. Im Übrigen ist aus den Erkenntnissen um die Schwächen der vertraglichen Bedingungen und den möglichen Erpressungspotenzialen längst eine Korrektur der strukturellen Fehler in den nachstehend genannten Vertragsinhalten überfällig!

1.3 Römische Verträge (1957)
1.4 Vertrag von Maastricht (1992)
1.5 Vertrag von Lissabon (2007)

Die Aufnahmebedingungen neuer Antragssteller sind zu korrigieren. Die Stimmrechte der einzelnen Länder sind proportional der Einwohnerzahlen anzupassen und die Einstimmigkeit bei Abstimmungen muss in eine qualifizierte einfache Mehrheit umgewandelt werden. Die nationalen Interessen sind im Rahmen der Abstimmungen einer gemeinsamen Außenpolitik, einer gemeinsamen Verteidigungskraft und einer Demokratisierungsstärkung hinten anzustellen. Direkte Demokratie-Strukturen sind zu vereinheitlichen. Die Dreiteilung der Gewalten ist zu erhalten und im Falle des Abbaus wieder einzuführen.

Ein Anteil der zugedachten Fördermittel und des Haushalts wird als Rücklage und Kaution einbehalten. Für den Fall des Ausschlusses aus dem Verbund werden diese dann zur Deckung der damit verbundenen Kosten genutzt. Eine Verweigerung der vertraglichen Zahlungen in Höhe von 100 Mrd. durch GB, wie im Falle des Brexit, würde dadurch vermieden. Die Vertragsverhandlungsmasse würde damit im Falle eines Ausschlusses oder des Austritts der Quertreiber verringert und das Erpressungspotenzial deutlich verkleinert.

Die Struktur der Machtverhältnisse bei den Organen der EU in Bezug auf die Kommission wird so verändert, dass sie eine reine Exekutivkraft darstellt, die dem Parlament und seinen Repräsentanten unterstellt sind. Lobbyisten sind somit nicht mehr in einer Einflussposition, die in Geheimverträgen am Parlament vorbei die Interessen der EU-Bevölkerung umgehen können. 

Nicht manipulationsgefährdete Umfragen, sondern eine repräsentative Auswahl (5-10 % der Wahlberechtigten) von zufällig ausgewählten Bürger:Innen à la Bürgerräteverfahren bestimmen die Verhandlungsziele mit und geben diese als Auftrag des EU-Rates (Regierungsführer) für dessen Abstimmungsverhalten. Elemente der direkten Demokratie würden so mitbestimmen! 

Version vom 30. Mai 2022 – wieder eingestellt nach Serverumzug

 

8. April 2022
von JvHS
Kommentare deaktiviert für Privatisierungen des Gesundheitswesen durch Investoren – bedenkliche Entwicklungen zeigt der Panorama-Beitrag vom 07.04.2022

Privatisierungen des Gesundheitswesen durch Investoren – bedenkliche Entwicklungen zeigt der Panorama-Beitrag vom 07.04.2022

Angesichts der nachvollziehbaren Strategien und Ausnutzung von Gesetzeslücken zur Regelung der Gesundheits-Infrastrukturen durch Investment-Unternehmen fällt es schwer zu glauben, dass Wirtschaftsunternehmen über den Tellerrand der Rendite-Steigerung auch auf die Herausforderungen durch langfristig bekannte Risiken wie die der Klimakatastrophe oder Lieferketten- und Produktionssicherheitsgefährdung schauen würden, oder durch kurzfristige Bedrohungen wie Krisen und Kriege vorbereitet sein würden. Das Gleiche gilt auch für die Aufgabe, wenn es um den Erhalt einer Patienten orientierten und dem ärztlichen Ethos verpflichteten Unternehmensausrichtung geht.

Erst recht scheint ihr Blick nicht auf die Daseinsfürsorge-Bereiche des Staates (Verkehr, Gesundheit, Bildung und Wissenschaft) und ihren Schutz gerichtet zu sein. Im Gegenteil wird allem Anschein nach die Maximierung der Profite durch prekär bezahlte Arbeitskräfte einerseits, wie den Umsatzdruck auf die Mitarbeiter wie Ärzte in Augenarzt-Praxen andererseits geleitet.

Als exemplarisches Beispiel für dieses Vorgehen diene die Übernahme von Augenarzt-Praxen zwecks Konzentration des Facharzt- Marktes durch Investment-Spekulanten und Anlagefirmen à la Artemis GmbH, die an 140 Standorten in Deutschland mit 2000 Ärzte vertreten ist, wie im Panorama-Beitrag vom 07.04.2022 „Spekulanten greifen nach Arztpraxen“ dargelegt, in dem gefragt wird, ob es „in den Praxis-Ketten mehr um Profit geht, anstatt um Gesundheit“ gehe. 

Auffallend ist, dass die Konzentration der Augenarzt-Praxen in ganz Deutschland erfolgt. So ist die Ober Scharrer Gruppe (OSG GmbH) (*) an 124 Standorte in Deutschland mit 1.800 MitarbeiterInnen und 875.000 behandelte PatientInnen im Jahr aktiv. 

Und eine weitere Investor-Augenarzt-Kette ist die Sanoptis GmbH mit über 240 Standorten in Deutschland und der Schweiz, dort als Sanoptis AG. Organisiert ist Sanoptis im Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e.V. (sogenannter MVZs), genauso wie die Artemis-Gruppe und OSG-Gruppe. Insgesamt sind mehr als 500 Augenarztpraxen in Deutschland schon einer der großen Investmentketten zuzuordnen. 

Im Panorama-Beitrag wird auf die systemische Struktur verwiesen, in der als Geschäftsidee die Maximierung möglicher, wenn auch – wie im Film-Beitrag betont – nicht immer notwendiger Behandlungsinhalte beinhalten. Laut Panorama-Beitrag werden Arbeits- und Angestelltenvertragsinhalte, die diese Geschäftsidee-Umsetzung betreffen, mit einer Stillschweigen-Vereinbarung vor einem Diskurs in der Öffentlichkeit geschützt.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit scheinen – laut Panorama – bestimmte Augen-Operationen zu sein, die möglichst in hoher Anzahl in kürzester Zeit ambulant erfolgen können. Zudem ist die Entwicklung monopolistischer Strukturen erkennbar, auch weil Investoren eine Gesetzeslücke nutzen, um das Ziel des Gesetzes von 2011 „… die Gefahr zu vermeiden, dass medizinische Entscheidungen von Kapitalinteressen beeinflusst werden“ zu umgehen. Über das Schlupfloch, dass zwar ein Investor keine Arztpraxis kaufen darf, jedoch sehr wohl eine Klinik, wird das Investorenziel realisiert! Die Klinik wiederum darf jedoch Augenarztpraxen erwerben und besitzen! Und das können formal Kleinst-Kliniken sein, die noch nicht mal einen Bezug zum Bereich Augen haben müssen! Die im Panorama- Beitrag genannte Kleinstklinik für Schlafstörung mit vier Betten besitzt die Artemis-Gruppe mit 140 Standorten!

Diese Gesetzeslücke ist bisher seit 2011 nicht geschlossen worden, so dass die Bereiche Orthopädie, Radiologie, Dermatologie ebenso im Blickfeld der Investoren liegen (siehe hier). Laut Panorama-Beitrag ist auch der neue  Gesundheitsminister Lauterbach bisher nicht aktiv geworden, noch hat er Anfragen des Senders beantwortet. 

Auch und gerade für den Bereich der gesundheitlichen Daseinsfürsorgepflicht des Staates gilt, dass Privatisierungen immer zu Lasten der Allgemeinheit gehen.

(*) Für den Kreis Heinsberg trifft ebenfalls zu, dass die Augenarztpraxis-Szene immer mehr unter dem Einfluss der OGS geraten zu sein scheint! Ausgangspunkt hier ist das Augen-Centrum-Erkelenz, das Belegbetten im Erkelenzer Hermann-Josef Krankenhaus nachweist.

19. Juni 2021
von JvHS
Kommentare deaktiviert für Meinungsfreiheit – manche Politiker wünschen sich die Bedeutung: frei von Kritik und unbehelligt von Analysen zu regieren

Meinungsfreiheit – manche Politiker wünschen sich die Bedeutung: frei von Kritik und unbehelligt von Analysen zu regieren

„Die Wurzel der Geschichte aber ist der arbeitende, schaffende, die Gegebenheiten umbildende und überholende Mensch. Hat er sich erfasst und das Seine ohne Entäußerung und Entfremdung in realer Demokratie begründet, so entsteht in der Welt etwas, das allen in der Kindheit scheint und worin noch niemand war: Heimat.“ – Ernst Bloch

I have a dream – Martin Luther King

I have a dream – proklamierte Martin Luther King in seiner berühmten Rede am 28.08.1963! Ein Traum, der präzisiert und sprachlich kommuniziert wird, der Handlungsanleitungen einschließt und Hoffnung auf Veränderung vermittelt, ist prototypisch für die Formulierung einer Utopie. Bestandteil jeder Utopie sind die Gegenentwürfe zu bestimmten Formen und Normen innerhalb von Gesellschaften. Für Martin Luther King waren diese in 1963 noch immer Rassismus und Unterdrückung der Bevölkerungsteile, die nicht weißer Hautfarbe waren.

Meistens sind die Gegenentwürfe zum Thema „Wie wollen wir zukünftig leben?“, wie sie Martin Luther King in seiner Rede vorbrachte, die Forderung nach einem gerechteren Gemeinwesen und die Verbesserung des Lebens für benachteiligte Teile der Gesellschaft auch durch eine Daseinsfürsorge, die vom Staat als grundgesetzliche Aufgabe umzusetzen ist. Wer diesen Gedanken zum Maßstab nimmt, um die Gegenwart – wie sie sich nach 15 Monaten Pandemie-Ausnahmezustand mit Einschränkung der Grundrechte darstellt – zu bewerten, wer in den letzten 40 Jahren (32 davon unter den Kohl- und Merkelkanzlerschaften sprich der CDU/CSU) die Regierungsverantwortung hatte, dann kann nur der Schluss gezogen werden, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander gegangen ist, weil die Orientierung auf das Wohl der Wirtschaft einseitig den Blick auf die Bedürfnisse der anderen Gesellschaftsteile in engen Grenzen hielt.

Aus der Daseinsfürsorge hat sich die CDU/CSU immer weiter zurückgezogen und stattdessen der Privatisierung den Weg geebnet zulasten des Großteils der Bevölkerung. Die Nachteile einer Parteien-Demokratie, in der zu viele Mitglieder der eigenen Partei in Positionen kommen, für die sowohl der Sachverstand wie auch die Verantwortlichkeit fehlen. Erst recht fehlt dieser Persönlichkeitspart, wenn dann zu dem noch am Posten festgehalten wird. Beispiele für dieses Versagen sind quer durch den Parteienverbund von CDU/CSU zu finden. Im Rahmen der Pandemie-Bewältigung sind Spahn und seine Entourage ebenso zu nennen, wie im Rahmen des Mautskandals der Schuldentreiber Andreas Scheuer. 

In seinem Hauptwerk „Das Prinzip Hoffnung“ (ursprünglich vorgesehen mit dem Titel „The dreams of a better life“ und geschrieben im Zeitraum 1938 bis 1947 im amerikanischen Exil) hat Ernst Bloch eine konkrete Utopie beschrieben. „Die Wurzel der Geschichte aber ist der arbeitende, schaffende, die Gegebenheiten umbildende und überholende Mensch. Hat er sich erfasst und das Seine ohne Entäußerung und Entfremdung in realer Demokratie begründet, so entsteht in der Welt etwas, das allen in der Kindheit scheint und worin noch niemand war: Heimat.“ – Ernst Bloch

Bei der Beantwortung der Frage „Wie wollen wir zukünftig nach der Pandemie leben?“ geht es also um die Gestaltung der Welt zu einer „Heimat für alle“. Aus der Sicht des Autors ist Heimat als Lebensbasis zu verstehen, in der Solidarität nicht als Ausnahme, sondern als Normalität und Handwerkszeug der Gemeinschaft betrachtet wird. Was aber bedeutet Solidarität konkret? In der Enzyklopädie Philosophie (herausgegeben von HANS JÖRG SANDKÜHLER) verweist der Begriff Solidarität mit seinen Querbezügen zu den Themen Gerechtigkeit, Fürsorge, Sozialethik, Vernunft, Demokratie, Staatsformen, Menschenrechte, Grundrechte, Gesellschaftstheorie, Kapitalismus/Neoliberalismus, Eigentum/Besitz, Ökonomieform, Ökologie, Diskursethik/- fähigkeit, Wertschätzung und bürgerliche Gesellschaft auf die Komplexität als Grundwert hin, der in der Bedeutung alle genannten Bereiche des Gesellschaftsvertrages zu berücksichtigen hat und umgekehrt diese Bereiche die Solidarität als unabdingbaren Bestandteil akzeptieren müssen.

Das Teilen (auch als Teilnahme) – der Ressourcen, der Verantwortung, der Mitbestimmung – wird somit zur maßgeblichen Handlungsanleitung. Das „Ich“ teilt das Leben mit dem „Wir“. 

Wer aus diesen Perspektiven die Welt betrachtet, wird erkennen, dass die Bedingungen für diese zuvor beschriebene Weltgestaltung durch Solidarität in der Realität der Politik der Konservativen kaum akzeptiert werden. Stattdessen wird von den Verantwortlichen in den Regierungen der letzten vier Jahrzehnte das „Ich-Prinzip“ und das „Haben-Weltbild“ in den Vordergrund gestellt. Statt Eigentum verpflichtet, wird Eigentum zum Zweck der Profitvermehrung verstanden.

Alle Versuche der gesetzlichen Regulierung werden von der Fraktion der CDU/CSU blockiert oder so verwässert, dass, wenn ein neues Gesetz zustande kommt, dieses mehr Lücken zur Umgehung enthält, um den alten Status Quo zu erhalten. Exemplarisches Beispiel für das Vorgehen der CDU/CSU-Fraktion in dieser Legislaturperiode ist die Verwässerung der Regulierung der Grunderwerbssteuer.

Um nicht nach der Pandemie wieder in das „Weiter-so-wie-bisher“ zurückzufallen, dem auch Armin Laschet allem Anschein nacheifert, darf und muss sich der Aufarbeitung der Pandemie und der dort beobachtbaren Versagen der Politik zuwenden, ergebnisorientiert zwar, jedoch offen für die Teilnahme von Bürgerräten als Beteiligungsform außerhalb der gewöhnlich Aktiven wie Lobbyisten und Abgeordnete.

Gedanklich zum Thema Solidarität, wie diese weiterhin auch nach der Pandemie einbezogen werden kann, diskutierte im Rahmen der TV-Reihe „Demokratie Forum – Schloss Hambach“ Michel Friedman mit seinen Gästen darüber, wie Solidarität gelingt. Mit ihm diskutieren Medizin-Ethikerin Alena Buyx, Politikwissenschaftler Rainer Forst und Psychologin und Glücksforscherin Maike Luhmann.

„Seit Beginn der Corona-Pandemie ist ein Wort omnipräsent: Solidarität. Forderungen nach Solidarität sind allgegenwärtig – ganz aktuell die Forderung nach Solidarität zwischen Geimpften und Ungeimpften.“

 

9. Juli 2018
von JvHS
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Bundesregierung – z.Z. nicht betriebsfähig!

„Politik besteht nicht selten darin, einen simplen Tatbestand so kompliziert zu machen, dass alle nach einem neuen „Vereinfacher“ rufen. Dieser Gefahr muss mit Augenmaß und mutigen Entscheidungen begegnet werden! (JWB)“

„Politik ist der Komplex sozialer Prozesse, die speziell dazu dienen, das Akzept administrativer (Sach-)Entscheidungen zu gewährleisten. Politik soll verantworten, legitimieren und die erforderliche Machtbasis für die Durchsetzung der sachlichen Verwaltungsentscheidungen liefern.“ – Niklas Luhmann

Die Bundesregierung wirkt zur Zeit wie eine nicht mehr betriebsfähige Lokomotive. Sie muss ins Depot, so dass schnellstens die defekten, verbrauchten und nicht mehr passenden Teile ausgetauscht werden. Wenn sich herausstellt, dass einige dieser Teile nicht mehr dem Qualitätsanspruch genügen, dann muss die Lokführerin eine Entscheidung treffen und diese austauschen. Tut sie es nicht und fährt weiter mit diesen unpassenden, qualitätsmäßig versagenden Teilen, gefährdet sie die Passagieren und Werte des gesamten Werkes.

Im Klartext, Frau Bundeskanzlerin, korrigieren Sie die Entscheidung, wechseln Sie die Teile Ihrer „Lokomotive“: Regierungskabinett aus, die auf der ganzen Linie versagt haben: trennen Sie sich nicht nur von Horst Seehofer, sondern trennen Sie sich von den maroden Teilen namens CSU! Komplett!  Wer braucht die Seilschaft an Büttel und Egoisten? Die Mitte Deutschlands braucht diese Dobrindts, Scheurer, Seehofers und Konsorten nicht!

Eine Regierungsbeteiligung mit den Grünen ergibt deutlich mehr Sicherheit. Die Landespartei CSU mit ihren hochgerechneten 6.2 % liegt deutlich hinter den 8.9 % der Grünen. 

 Schauen Sie selber!

Sie wären die Büttel des Kapitals los, könnten Ihre eigene Partei sozialer, kompetenzstärker und menschlicher ausrichten und würden der AfD das Wasser abgraben, wenn Sie Politik machen würden für das Volk und nicht nur für das 1% privilegierter Klientel der Superreichen. Sie würden bei bestimmten Projekten (Abbau der Altersarmut, Ausbau der Infrastruktur in der Hand des Staates, Umschichtung der Kosten für die Bildung zu Lasten der Kapitaleigner als sofortige christlich orientierte Politik) noch die Zustimmung aus Teilen der Opposition erhalten. Machen Sie den Bundestag endlich wieder zu dem, was er sein sollte: eine Vertretung der Mehrheit der Bevölkerung.

Na los, Frau Bundeskanzlerin: die Zustimmung der absoluten Mehrheit der Bevölkerung wäre Ihnen gewiss! 

Und was denken Sie hinsichtlich dieses Vorschlags? Satire? (Ein Tipp: „Sapere aude!“ Haben Sie Mut, sich Ihres eigenen Verstandes zu bedienen!) 

Ein weiterer Hinweis: Ein ehemaliger Abgeordneter des Bundestages, Albrecht Müller, meint, dass Teile Ihres Kabinetts „Nicht mehr alle Tassen im Schrank haben!“ Könnte das eine zutreffende Bewertung sein? Teile der Bevölkerung könnten diese Einschätzung teilen, bin ich mir sicher.

Zur Zeit wirkt Ihre Politik wie von Friedrich von Schlegel formuliert (wobei von Jena um 1800 schon einmal die Idee einer Republik der freien Geister ausging! Aber das waren andere Kaliber als der „Möchte-gern-Führer“ und rechtsextremistische Björn Höcke!):

Wo Politik ist oder Ökonomie, da ist keine Moral.“ – Friedrich von Schlegel

17. Mai 2018
von JvHS
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Heimat – und ihre Narrative

Horst Seehofer – 2018 bis 2021 Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat im Kabinett Merkel IV.

Nun ist für die neue Regierungskoalition ein Heimatministerium geplant, welches – mit Horst Seehofer besetzt – den Begriff wieder mit den national-konservativen Inhalten füllen soll. Liberale Inhalte sollen allenfalls aus dem Bereich national- ökonomischer Herkunft stammend Einzug halten. Der Verdacht kommt auf, dass die Inhalte wieder mehr das abgrenzende, vorurteilsbehaftete, dumpfe Gefühl der Ausgrenzung des Anderen stärken soll. Der Heimatbegriff wird der Springflut der Blut-und Bodenideologie ausgeliefert sein, so wie es Polen, Ungarn, die östlichen Länder am Rande Russlands und die Hillbillies des Donald Trump und der Teaparty-Bewegung schon vorgemacht haben.

Ideologisch das Gewehr bei Fuß stehen schon AfDler bereit, die braune Flut weiter anzufachen. Die Gemengelage von romantisierenden, nostalgischen Gefühlsduseleien bis zum faschistischen und rassistischen Terror ebnet der ideologischen Flut Tür und Tor.

Wie diffizil der Umgang mit dem Begriff „Heimat“ sein kann, zeigt sich an den überall aus dem Boden sprießenden Heimatvereinen. Insbesondere dann, wenn die seltene Aufarbeitung von politischer Geschichte im Mittelpunkt des Interesses steht. Zu oft liegt der Schwerpunkt auf das Plattdeutsche und die Dialektpflege. Wenn der soziologische Unterbau fehlt, wenn die Dekonstruktion nicht erfolgt, kommt eher die Nostalgie im Sinne von „Früher war alles besser“ und die völkische Facette zum Tragen.

Noch sind die Zeitzeugen unter uns, die die Auswirkungen des Nazi-Deutschlands erlebt haben. Und dennoch erfolgt die Dokumentation von Vorgängen der Judenverfolgung, der Bereicherung an der Arisierung der Vermögen der Verfolgten und das angstbesetzte Mitmachen oder Weggucken mit besonderer Vorsicht und manches Mal auch nur dezent und unaufdringlich, statt mit der Wucht der berechtigten Anklage.

Die Rücksichtnahme auf die Familien und ihre Verstrickungen in der Nazizeit soll das zarte Pflänzchen der Aufklärung nicht gleich am Anfang schon wieder gefährden. Eine Rücksichtnahme, die aus der Tradition der direkten Nachkriegsjahrzehnte stammt, in der von Adenauers Staat die Aufarbeitung beiseitegeschoben wurde und die falschen Signale gesendet wurden durch die Integration der Globkes, Gehlen, Filbinger und Kiesinger in die Machtpositionen bis hin zum Bundeskanzler.  Statt Aufarbeitung erfolgte Behinderung und Verdrängung. Die Unfähigkeit zu trauern (Mitscherlich) über die Verstrickung in die Gräueltaten des Faschismus und das im privaten gehegte Denken und seine Gesinnung des Faschistischen sind bis heute wirksam – eine Ursache für das Wiedererstarken der rechten Politik.

Das neue Heimatministerium soll nun den Teufel mit dem Beelzebub austreiben- ein Konzept, das schon immer in die Hose ging! Rechte Gesinnung und Denken salonfähig machen, stärkt nur die falsche Seite. Welche Auswüchse im Falle der Machtübernahme durch die Rechtsradikalen erfolgen, kann an dem Agieren der polnischen Regierungsmehrheit nachvollzogen werden: es wird mit Gefängnis bestraft, wer die Mitschuld polnischer Staatsangehöriger am Holocaust benennt. Wahrheiten unterdrücken ist schon immer ein Prinzip diktatorischer Regierungen gewesen, welche die Rechtsstaatlichkeit beseitigt und auf Gesinnung aufbaut. (siehe Türkei, Polen, Ungarn u.a.)

Heimat – das ist einerseits die Herkunftsseite, die Sozialisierung des Menschen von Kindheitsbeinen. Lief diese gut, ergab sich die Erinnerung an das Geborgen sein, das wohlige Gefühl einer unbedrohten Kindheit. Lief es noch besser, dann waren die Anteile eines kritischen fördernden Erlebens der Boden, auf dem humanistische Geisteshaltung sich entwickeln konnte. Neugier, Gerechtigkeitsempfinden, Empathie und der unbedingte Freiheitswille, ein friedvolles Leben in Gemeinschaft zu sichern, das sind die positiven Seiten eines Heimatbegriffes.

Heimat, das ist auch die Region, die gegen die Ausbeutung durch die Ökonomie geschützt werden muss. Heimat, das ist der Lebensraum, der gegen die Bevorzugung des Aktiengesetzes gegenüber den Menschenrechten verteidigt werden muss. Heimat, das ist der Raum, in denen sich die Lebensentwürfe von Menschen realisieren lassen müssen, ohne in die Zwänge von Hartz-IV zu geraten, weil die Gesetze den Unternehmen diese Möglichkeit über Gebühr ermöglicht. Heimat, das ist die Region, die gegen Fracking, Feinstaubverseuchung, Atomkraftwerksgefährdungen und Braunkohlenraubbau geschützt werden muss. Heimat, das ist auch das Grundwasser, das weder durch die Gülleverseuchung noch durch den Gülletourismus und das Füllen der Geldtaschen weniger Landwirte gefährdet werden darf.

Und das Gleichmachen von Heimat, das Einebnen des Unterschiedlichen- auch gegenüber eines bajuwarischen Narrativs, wie es im Heimatministeriums eines CSU-Fürsten zu befürchten gibt  – dazu formulierte Adorno: „Keine Heimat überlebt ihre Aufbereitung in den Filmen, die sie feiern, und alles Unverwechselbare, wovon sie zehren, zum Verwechseln gleichmachen.“ (Th. W.Adorno, Résumé über Kulturindustrie)

Wir brauchen keine Gleichmacherei und die Anpassung an das bayrisch verzerrte Heimatgefühl, von dem Horst Seehofer formulierte:  „Wir werden uns gegen Zuwanderung in deutsche Sozialsystem wehren – bis zur letzten Patrone.“ – Eine Brandstifterformulierung, wie sie auch in der AfD zuhauf zu finden ist.

Heimat hat viel mit persönlichen Bildern zu tun, ist zudem, was die eigenen Lebensentwürfe betrifft, mit utopischen Elemente versetzt, die jedoch immer auch ein Grundbedürfnis zu befriedigen haben: Wohnen, Sicherheit und Urvertrauen in das freie Gestalten dieses Wohn- und Lebensraumes. Ein Staat, eine Nation kann niemals Heimat sein, allenfalls kann ein Staat der vertragliche Boden für das gemeinsam zu gestaltende Gerüst eines Gemeinwesens sein.

Und Gesinnungen schaffen keine Zukunft! Sie verhindern sie. Das wusste auch Ernst Bloch, als er formulierte:

„Die Wurzel der Geschichte aber ist der arbeitende, schaffende, die Gegebenheiten umbildende und überholende Mensch. Hat er sich erfasst und das Seine ohne Entäußerung und Entfremdung in realer Demokratie begründet, so entsteht in der Welt etwas, das allen in die Kindheit scheint und worin noch niemand war: Heimat. (Prinzip Hoffnung)